“Personengruppe,..........109=Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach & 8Abs.1Nr.1SGB IV“ - Това е “ключа“ в случая. Означава;
-“Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Grundsätzliches
Den Personengruppenschlüssel 109 bekommen geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Probleme bei der Verwendung treten häufig auf. Ob der Personengruppenschlüssel 101 oder 109 anzugeben ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Recht der Rentenversicherung.
Wenn Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abzuführen sind, ist der Personengruppenschlüssel 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte) zu verwenden. Ist zur Rentenversicherung der Individualbeitrag abzuführen, muss der Personengruppenschlüssel 101 (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale) angegeben werden.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten handelt, der aufgrund der Neuregelung zum 01.01.2013 rentenversicherungspflichtig ist. Dieser Personenkreis muss zwar mit dem RV-Beitragsgruppenschlüssel "1" gemeldet werden, gleichwohl ist bei einem Entgelt bis 450,00 Euro in der Meldung an die Minijob-Zentrale die Personengruppe 109 zu verwenden.
Eine entsprechende Regelung gab es auch schon vor 2013:
Hatte der geringfügig entlohnte Beschäftigte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet, war ebenfalls der Personengruppenschlüssel 109 zu verwenden.
Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Beitragsaufstockung durch den Arbeitnehmer)
Wenn durch Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung oder einer weiteren geringfügigen Beschäftigung Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt, ist der Individualbeitrag zur Rentenversicherung abzuführen und damit der Personengruppenschlüssel 101 zu verwenden.
http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel_109.html
Аз съм сигурен, че в случая няма здравна застраховка защото - “Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung tritt dagegen grundsätzlich Versicherungspflicht ein“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/05_lexikon/Functions/Glossar.html?cms_lv2=386630&cms_lv3=408038